Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Wuppertal ist bemüht, diese Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website talbeteiligung.de der Stadt Wuppertal.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:

Diese Website mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte nicht barrierefrei:

  • einige PDF-Dokumente, die auf talbeteiligung.de verlinkt sind, sind aktuell nicht barrierefrei.
  • Kartenanwendungen, wie die Stadtteilkarte des Bürgerbudgets, sind mit Screenreader-Anwendungen nur eingeschränkt nutzbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.07.2020 erstellt.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde durch eine nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführte Selbstbewertung erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 17.07.2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben weitere Barrieren bei der Nutzung von talbeteiligung.de entdeckt und möchten darauf hinweisen oder weitere Informationen rund um das Thema Barrierefreiheit erhalten? Hierfür können Sie gerne das unten stehende Formular verwenden. Sie können uns darüber hinaus auch eine Email an support [at] werdenktwas.de senden, hier nehmen wir Ihre Anregungen zur Barrierefreiheit dieser Website ebenfalls entgegen.

Die wer denkt was GmbH (als technischer Dienstleister) und die Stadt Wuppertal sind sehr bemüht, den barrierefreien Zugang zu diesem Angebot stetig zu erweitern und zu optimieren. Im Sinne einer besseren digitalen barrierefreien Zugänglichkeit werden im Laufe des Jahres 2020 ausgewählte Inhalt in Leichte Sprache übertragen. Weitere Maßnahmen sehen die Zurverfügungstellung einer besonders kontrastreichen Darstellung sowie eine Überarbeitung des Farbkonzepts vor.

Durchsetzungsverfahren

Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW §10d eine Lösung herbeizuführen.

Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: kontakt [at] lbbp.nrw.de oder über das Kontaktformular der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen

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